Die Auswahlgesamtheit wurde auf Kandidatinnen und Kandidaten derjenigen Parteien begrenzt, die vor der Wahl 2017 im Bundestag vertreten waren: SPD, CDU, CSU, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke. Diese wurden um Kandidatinnen und Kandidaten der nach Umfragen im Vorfeld der Bundestagswahl größten, nicht im Parlament vertreten Parteien FDP und AfD ergänzt.